Die 6 wichtigsten Unterschiede in der Krankenversicherung
Selbständige, Beamte und Angestellte, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, werden häufig mit der privaten Krankenversicherung konfrontiert. Was sind die relaventen Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung?
Bei der Auswahl stößt man schnell auf eine Vielzahl von Tarifen unterschiedlicher Anbieter.
Das Angebot reicht vom Einzelzimmer über die Chefarztbehandlung bis hin zur vollen Kostenerstattung für Zahnersatz.
Wo liegen überhaupt die Unterschiede?
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV) sind zwei verschiedene Varianten der Krankenversicherung. Unterschiede sind in der Organisationsstruktur, den Versicherungsbedingungen und der Zielgruppe zu finden. Hier sind die 6 wichtigsten Unterschiede zwischen GKV und PKV:
1. Zielgruppe:
- GKV: Die GKV ist für Arbeitnehmer und bestimmte andere Gruppen obligatorisch. Die Mitgliedschaft für Arbeitnehmer ist bis zur Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG: 69.300€) Pflicht.
- PKV: Die PKV richtet sich an Selbstständige, Freiberufler, Beamte und gut verdienende Arbeitnehmer. Die Mitgliedschaft ist freiwillig.
2. Beitragsberechnung:
- GKV: Die Beiträge zur GKV werden einkommensabhängig berechnet. Der Beitragssatz beträgt einen Prozentsatz (14,6% in 2024) des Bruttoeinkommens.
- PKV: Die Beiträge zur PKV hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich Alter, Gesundheitszustand, Versicherungsleistungen und Selbstbeteiligung. Die Beiträge können daher variabler sein.
3. Leistungsumfang:
- GKV: Die Leistungen der GKV sind gesetzlich festgelegt und umfassen grundlegende medizinische Versorgung, wie Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und verschreibungspflichtige Medikamente.
- PKV: Der Leistungsumfang der PKV hängt vom gewählten Tarif ab. Versicherte können maßgeschneiderte Versicherungspakete mit zusätzlichen Leistungen wie Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus und alternative Heilmethoden erhalten.
4. Beitragshöhe im Alter:
- GKV: Die Beiträge zur GKV steigen im Alter nicht signifikant an, da sie einkommensabhängig sind. Jedoch stieg der Beitrag in den vergangenen 20 Jahren jährlich um 3,2% an.
- PKV: Die Beiträge zur PKV können im Alter steigen, insbesondere wenn eine Versicherung mit schlechter Bonität gewählt wurde. Weiter werden Altersrückstellungen gebildet, um einen außerordentlichen Beitragsanstieg im Alter zu vermeiden. Zusätzlich hat der Gesetzgeber Basistarife geschaffen. Diese belaufen sich auf den maximalen Höchstbeitrag aus der GKV mit einem ähnlichen Spektrum an Leistungen.
5. Wechselmöglichkeiten:
- GKV: Ein Wechsel zwischen verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen ist möglich, aber die Leistungen sind gesetzlich festgelegt und ähneln sich weitgehend.
- PKV: Der Wechsel zwischen verschiedenen privaten Krankenversicherern ist möglich, und Versicherte können Tarife und Leistungen nach ihren Bedürfnissen anpassen. Die Mitnahme von Altersrückstellungen sollte beachtet werden.
6. Familienversicherung:
- GKV: Familienangehörige von GKV-Versicherten können kostenlos mitversichert werden, solange sie kein eigenes Einkommen haben.
- PKV: Familienmitglieder müssen separate Versicherungsbeiträge zahlen, die auf ihrem eigenen Gesundheitszustand und Alter basieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Leistungen je nach spezifischem Vertrag und Versicherungsunternehmen variieren können. Bevor Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, sollten wir uns ausführlich mit allen Gegebenheiten auseinandersetzen.